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Konformitätszertifikat:
esb- Konformitätserklärung:
Bauaufsichtliche Zulassung:
Die ESB-Platte hat die bauaufsichtliche Zulassung gemäß EN 13986
Esb Platten werden unter Einhaltung der Anforderungen der EN312 produziert. Damit sind sie in Verbindung mit einer zertifizierten Werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) Bestandteil der Bauproduktnorm EN 13986:2002 „Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen" und werden mit der CE-Kennzeichnung versehen.
Die in der EN 13986 aufgeführten Holzwerkstoffe sind in der Bauregelliste B Teil1 unter Angabe der technischen Spezifikation aufgenommen. Mit der Zertifizierung und Überwachung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) ist als zugelassenes Institut die Gütergemeinschaft Holzwerkstoffe beauftragt. Die Formelle Übereinstimmung der Produkteigenschaften mit den Normanforderungen dokumentieren wir mit der CE-Konformitätserklärung.
Die zulässigen Rechenwerte kann der Statiker aus der DIN EN 12369:2008
Teil 1 „Holzwerkstoffe – Charakteristische Werte für die Berechnung und Bemessung von Holzbauwerken – Teil 1: Spanplatten" entnehmen.

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